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Die Gestaltung barrierefreier Chatbots

von Holly,
assono GmbH, Standort Kiel,

Die Relevanz barrierefreier Informationstechnologie

Jeder Mensch hat in unserer Gesellschaft das Recht auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe. Häufig gibt es allerdings alltägliche Barrieren, die diese Teilhabe und Inklusion erschweren, oder sogar unmöglich machen. Daher ist es wichtig, dass wir unser Lebensumfeld barrierefrei gestalten. Es soll also für alle Menschen ohne Hilfe zugänglich sein. Dabei ist Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig, sondern auch für Menschen mit Migrationshintergrund, Senioren oder Menschen mit einer Erkrankung. Oft bezieht sich die Gestaltung von einer barrierefreien Umgebung auf Gebäude, Arbeitsplätze oder Verkehrsmittel, aber auch barrierefreie Informationstechnologie ist für eine vollständige Teilhabe an der Gesellschaft unverzichtbar.

Umsetzung der Barrierefreiheit im digitalen Kontext

Umgesetzt werden kann diese Barrierefreiheit durch Seiten, die von Screenreadern lesbar sind, eine gute Tastaturnavigierbarkeit, hohe Kontraste und sorgfältig gestaltete Beschriftungen für Inhalte vorweisen. Diese Schritte stellen sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen wie Seh- oder Motorikproblemen die digitale Welt ohne Schwierigkeiten nutzen können. Durch die Integration solcher barrierefreien Gestaltungsprinzipien wird die Teilhabe aller an digitalen Inhalten und Dienstleistungen ermöglicht, was nicht nur gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch die Reichweite und Nutzerfreundlichkeit Ihrer digitalen Plattform erheblich verbessert.

Die BITV 2.0

Seit Mai 2019 gilt die neue Fassung der BITV, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz und stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 dar. In ihr sind Vorgaben für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß EN 301 549 enthalten.

Der BIK BITV-Test

Der BIK BITV-Test ist in Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entstanden und prüft die Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549. Der Test bezieht sich dabei konkret auf die dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen. Diese sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Meistens werden diese Aspekte durch zwei Tests überprüft. In dem ersten Test wird der aktuelle Stand der Barrierefreiheit überprüft und ein ausführlicher Testbericht ausgestellt. Nach der Optimierung der Website oder Anwendung folgt ein weiterer Test, welcher die Konformität nach BITV 2.0 bestätigen kann. Begleitend dazu kann eine testbasierte, entwicklungsbegleitende Beratung stattfinden.

Barrierefreier Chatbot

Ein Chatbot repräsentiert Ihr Unternehmen und sollte für eine breite Nutzerbasis zugänglich sein. Dabei fördert eine barrierefreie Chatoberfläche nicht nur die Inklusion, sondern erweitert auch Ihre Reichweite.

Auch bei assono liegt dieses Anliegen im Fokus. Nach umfangreicher Beratung durch einen externen Experten für Barrierefreiheit wurde eine Referenz-Implementierung der Chatoberfläche von einer externen Stelle nach BITV 2.0/ EN 301549 geprüft und erfolgreich als konform zertifiziert. Mit der Zertifizierung haben wir für uns einen Standard geschaffen, den wir periodisch überprüfen, um ihn bei Bedarf nachbessern zu können.

Beispiel für eine barrierefreie Chatoberfläche: Abgebildet ist ein aktivierter Screenreader (blauer Kasten) sowie die Möglichkeit, sich den Chat mit vergrößerter Schrift anzeigen zu lassen.

Interesse an einem Chatbot?

Wir beraten Sie unverbindlich und evaluieren mit Ihnen den Nutzen eines Chatbots für Ihr Unternehmen. Informieren Sie sich gerne über unsere Chatbot-Angebote und den Projektablauf auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Erstberatungstermin unter +49 4307 900 402 oder per Mail an kontakt@assono.de.

Quelle:

Fachbeitrag Chatbot

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